Schulelternbeirat

Frage:
Antwort:
Begründung:

Was wäre die Schule ohne Eltern?
Nichts!
Ohne Eltern keine SchülerInnen, ist doch klar, oder?


…aber Spaß beiseite.

 

Die Mitarbeit der Eltern am Schulleben ist ausdrücklich erwünscht und im Schulgesetz wiederholt durch entsprechende Rechte und  Pflichten der Eltern abgesichert.

 

Also, mischen Sie sich ein, arbeiten Sie zum Wohle der Kinder in den Gremien der Schule mit. Sie werden sehen, mit ein wenig Aufwand lassen sich interessante Erfahrungen in und mit der Schule machen. Mitarbeit und Information bauen Vorurteile und Ängste gegenüber der Schule ab und helfen den Schulalltag im Interesse aller noch positiver und interessanter zu gestalten.

 

Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, sich durch den „Dschungel“ möglicher Elternmitarbeit zu kämpfen und das für Sie richtige herauszufinden. Und haben Sie bitte keine Scheu, „Ihre“ gewählten ElternvertreterInnen anzusprechen, wenn Sie aktuelle Fragen und Probleme haben.

Elternvertretungen

In jeder Klasse gibt es einen Klassenelternbeirat.
Dieser besteht in der Regel aus 3 Elternteilen.
Der Klassenelternbeirat befasst sich mit Aufgaben, Fragen und Problemen, die sich auf die Klasse beziehen.
Der oder die Vorsitzende des Klassenelternbeirates vertritt die Klasse im Schulelternbeirat, der sich mit Fragen beschäftigt, die über den Klassenverband hinaus für die gesamte Schule von Bedeutung sind.
Gäste bei den Schulelternbeiratssitzungen sind nicht nur geduldet, sie sind ausdrücklich erwünscht !

Der Schulelternbeirat wählt die VertreterInnen für die Schulkonferenz und einen/eine Delegierte/n zum Kreiselternbeirat für das Stadtgebiet Lübeck und wenn Sie noch „höher“ hinaus wollen, können Sie auch im Landeselternbeirat Schleswig-Holstein für den jeweiligen Schultyp mitarbeiten. „Nachwuchs“ ist auch hier immer gefragt.

Ihren Klassenelternbeirat sollten Sie namentlich selbst kennen, Sie haben ihn ja auch selbst gewählt.

An dieser Stelle möchte sich der Schulelternbeiratsvorstand vorstellen:

Vorsitz:
Frau Melanie Weiss


2. Elternvertreterin:

Frau Annika Groß


3. Elternvertreterin:
Frau Janina Riske


Vertreter Landes- und Kreiselternbeirat:
Frau Drewitz

Konferenzen:

Eine weitere Aufgabe der Eltern ist die Mitarbeit in Konferenzen der Schule.

 

In der Klassenkonferenz sind die Lehrkräfte, die in einer Klasse unterrichten, sowie der oder die Vorsitzende des Klassenelternbeirates vertreten, ggf. auch SchülerInnen.
Die Zeugniskonferenz ist eine besondere Klassenkonferenz, an der keine Schüler/innen teilnehmen.

 

Fachkonferenzen werden für einzelne Fächer oder Fächergruppen gebildet. Alle Lehrkräfte einer Schule, die dieses Fach unterrichten, bilden die Konferenz.
Zwei ElternvertreterInnen und ggf. SchülerInnen werden auf Wunsch eingeladen und haben beratende Stimme. Haben Sie Interesse an dieser Arbeit, melden Sie sich bitte beim Vorstand des Schulelternbeirates.

 

Oberstes Gremium an einer Schule ist die Schulkonferenz, die nach dem neuen Schulgesetz zu gleichen Teilen mit Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen besetzt ist. Nur in bestimmten Fragen haben die Lehrkräfte ein Veto-Recht. An unserer Schule sind je 10 Eltern, LehrerInnen und SchülerInnen in der Schulkonferenz , mithin also 30 Personen vertreten.

 

Lehrkräftekonferenz, wie der Name schon sagt, hier sind nur Lehrkräfte vertreten, kein Zugang für Eltern.

 

Die Schule bietet Eltern also ein breites Betätigungsfeld!
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Möchten Sie mehr Infos zur Arbeit der Elternvertretungen und der Konferenzen?
Der Schulelternbeiratsvorstand ist immer ansprechbar, also `ran ans Telefon oder schicken Sie uns eine E-Mail, wir freuen uns über jede Kontaktaufnahme. Wir stehen Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es gilt, konkrete Fragen zu beantworten.
Übrigens, die wesentlichen Bestimmungen über Rechte und Pflichten in der Schule finden Sie zusammengefasst im  schleswig-holsteinischen Schulgesetz.
Das SchulG wird herausgegeben vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur, Gartenstr. 6, 24103 Kiel. Von dort können Sie bei Interesse das Schulgesetz kostenlos beziehen.

 

Ihr Schulelternbeirat!